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Kindersicherung im Ausland: Neue EU-Vorschriften in Kraft getreten
Die Regelungen zur Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen waren bislang in Europa ziemlich uneinheitlich. Die EU-Kommission hat dies zum Anlass genommen, in einer Richtlinie verbindliche Mindeststandards festzulegen. Diese Richtlinie (2003/20/EG) musste bis spätestens
9. Mai 2006
in allen 25 EU-Staaten umgesetzt werden.
Die deutschen Vorschriften zur Kindersicherung in Kraftfahrzeugen sind relativ streng. Die verantwortlichen Fahrzeugführer bzw. die Eltern erfüllen daher auf Auslandsfahrten in der Regel ihre Pflicht, wenn sie die in Deutschland geltenden Vorschriften einhalten und die hierzulande vorgeschriebenen Rückhaltesysteme bei der Beförderung von Kindern verwenden. Allerdings ist für Österreich zu beachten, dass Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Sitz benötigen, wenn sie kleiner als 1,50 m sind.
Hier eine Übersicht zu den einschlägigen Geldbußen bei Verletzung der Kindersicherungspflicht in 26 europäischen Ländern.
Kindersicherung in Kraftfahrzeugen - Bußgelder in 26 europäischen Ländern
Land
Bußgeld in Euro
Bußgeld in Landeswährung
Belgien
ab 50 €
ab 50 €
Dänemark
67 €
500 Kronen
Deutschland
ab 40 €
ab 40 €
Estland
ab 14 €
ab 220 EEK
Finnland
ab 35 €
ab 35 €
Frankreich
ab 90 €
ab 90 €
Griechenland
ab 175 €
ab 175 €
Großbritannien
bis 577 €
bis 500 £
Italien
ab 78 €
ab 78 €
Irland
60 €
60 €
Kroatien
70 €
500 Kuna
Lettland
bis 28 €
bis 20 Lats
Litauen
bis 58 €
bis 200 Litas
Luxemburg
ab 49 €
ab 49 €
Niederlande
90 €
90 €
Norwegen
190 €
1500 Kronen
Österreich
ab 35 €
ab 35 €
Polen
ab 40 €
ab 150 Zloty
Portugal
ab 120 €
ab 120 €
Schweden
260 €
2500 Kronen
Schweiz
36 €
60 Franken
Slowakei
ab 67 €
ab 67 €
Slowenien
120 €
120 €
Spanien
ab 91 €
ab 91 €
Tschechien
80 €
80 €
Ungarn
bis 170 €
bis 45 000 Forint
Stand: April 2010
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